Behandlungsspektrum
- Osteopathie
- Manuelle Lymphdrainage
- Ohrakupressur / Ohrakupunktur mit Samen
- Akupunktur
- Ohrkerzenbehandlung
- Kinesio Taping / Cross Taping
- unblutiges Schröpfen
Behandlungsablauf
Zu Beginn Ihres ersten Besuches in der Praxis, nehme ich mir ausreichend Zeit für ein Anamnesegespräch. Wir verschaffen uns gemeinsam einen Überblick über Ihre Beschwerden und möglichen Ursachen.
Bitte bringen Sie dazu ein großes Handtuch, sowie alle nötigen Befunde (MRT-, Röntgen-, OP-, Labor Befunde, bei Säuglingen / Kindern das gelbe Heft) mit.
Nach dem Erstgespräch folgt eine gründliche Untersuchung des gesamten Bewegungsapparates mit seinen knöchernen, muskulären / faszialen Strukturen, den Organen und dem Cranio- Sacralensystem (Funktionseinheit Schädel, Rückenmark und Kreuzbein).
Im Anschluss folgt die erste Behandlung.
Am Ende der Behandlung werden wir gemeinsam den weiteren Behandlungsverlauf besprechen.
Aus rechtlichen Gründen weise ich daraufhin, dass wir als Heilpraktiker- und Osteopathen keine Heilversprechen auf Linderung oder Behebung von Krankheitszuständen geben dürfen.
Behandlungslänge
- Dauer der Erstbehandlung:
Erwachsene ca. 60 Minuten
Säuglinge / Kinder bis 12 Jahren ca. 30- 45 Minuten
- Dauer der Folgebehandlung:
Erwachsene ca. 50-60 Minuten
Säuglinge / Kinder bis 12 Jahren ca. 30 Minuten
Kosten
Nach jeder Behandlung erstelle ich eine Rechnung auf Basis der Heilpraktiker Gebührenordnung.
Sie können dann die Rechnung bequem überweisen oder vor Ort mit EC- Karte bezahlen.
- Erstbehandlung Erwachsene / Jugendliche:
100,00€
- Folgebehandlung Erwachsene / Jugendliche:
90,00€
- Erstbehandlung Säuglinge / Kinder bis 12 Jahren:
85,00€
- Folgebehandlung Säuglinge / Kinder bis 12 Jahren:
75,00€
Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse, ob diese die Kosten der Osteopathiebehandlung anteilig oder in voller Höhe übernimmt. Einige Krankenkassen verlangen dafür eine Empfehlung oder ein Privatrezept durch einen Arzt.
Durch mein mehrjähriges Studium zur Osteopathin (Diplom D.O.B.T.) , durch die amtsärztliche Prüfung zur Heilpraktikerin ohne Bestallung und Mitgliedschaft im Verband der Freien Osteopathen (VFO), erfülle ich die Voraussetzungen für die Bezuschussung der osteopathischen Behandlung durch viele Krankenkassen.